Die LC 4CS – Offiziell lizenzierte Batterie für deine Clesana Toilette.
Die LC 4CS LiFePO4-Batterie wurde speziell für die innovative Clesana C1 Einschweißtoilette entwickelt und ist die einzige offiziell lizenzierte Versorgungsbatterie auf dem Markt. Mit 4 Ah Kapazität, 8 A Dauerentladestrom und moderner LiFePO4-Technologie versorgt sie deine Toilette zuverlässig – egal ob im Wohnmobil, Camper, Tinyhouse oder an Orten ohne Abwassersystem.
Dank der hohen Energiedichte ermöglicht eine einzige Ladung der LC 4CS bis zu 36 Toilettengänge. Die kompakte Bauweise und die einfache Handhabung machen sie zur idealen Lösung für unterwegs, ganz ohne aufwendige Verkabelung.
Die LC 4CS ist die offiziell lizenzierte Versorgungsbatterie für die Clesana C1 und sorgt mit zuverlässiger LiFePO4-Technologie für einfache & sichere Energieversorgung. Mit 51,2 Wh liefert sie genug Leistung für bis zu 36 Toilettengänge – kompakt, robust und sofort einsatzbereit.
Anwendungsgebiete
Speziell entwickelt für die Clesana C1 Einschweißtoilette
Ideal für Wohnmobil, Camper, Tinyhouse und Orte ohne Abwassersystem
Einfache Anwendung – funktioniert ohne umständliche Verkabelung
Leistung
36 Toilettengänge mit nur einer Batterieladung
8 A Dauerentladestrom für zuverlässigen Betrieb
4 Ah Kapazität, 12 V Nennspannung, 51,2 Wh
Sicherheit & Technologie
Zuverlässige LiFePO4-Technologie mit hoher Lebensdauer
Kompakte Bauweise, entwickelt für maximale Praxistauglichkeit
Offiziell lizenziert durch Clesana
Die LC 4CS ist die einfachste Lösung, um die Clesana C1 zuverlässig zu betreiben. Als offiziell zugelassene Batterie sorgt sie für reibungslosen Betrieb und ist damit ein unverzichtbarer Begleiter für alle, die auch unterwegs nicht auf Komfort verzichten wollen. Einsetzen, einschalten, nutzen – fertig.
Hinweis zur Vorgehensweise bei der Rücknahme von Altbatterien: Laut „Verordnung der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien“
- dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden.
- müssen schadstoffhaltige Batterien an einen Vertreiber oder an von den öffentlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgegeben werden.