Seit dem 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Für die Ausstellung einer E-Rechnung gibt es eine Übergangsregelung wonach man wie bisher einfache PDF-Rechnungen versenden kann. Wir werden die gesetzliche Übergangsregelung für den Versand von Rechnungen nutzen und Ihnen vorerst kein elektronisch-strukturiertes Format (ZUGFerD, XRechnung) senden.
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